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Presseinformationen 15.06.2010 Impfen gegen Meningkokken C - Wer übernimmt die Kosten? Die Impfung gegen Meningokokken C gehört seit 2006 zu den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen für alle Kinder im 2. Lebensjahr. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen hierfür sowie für Nachholimpfungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr die Kosten. Bei Personen über 18 Jahre hängt die Erstattung der Kosten vom Grund der Impfung ab, z.B. wird sie für Menschen mit chronisch geschwächtem Abwehrsystem ebenfalls erstattet. Beruflich bedingte Impfungen werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen. Privat Versicherte sollten sich bei ihrer Versicherung bzw. anhand des persönlichen Vertrages informieren.
Darüber hinaus sind zahlreiche gesetzliche Krankenkassen dazu übergegangen, auch Impfungen für private Auslandsreisen zu übernehmen. Eine Liste der Krankenkassen veröffentlicht das Centrum für Reisemedizin unter www.crm.de.
Bei Abdruck freuen wir uns über ein Belegexemplar: Kontakt: Juliane Pfeiffer, Tel. 0711/89 31-693, E-Mail: juliane.pfeiffer@thieme.de |
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