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COVID-19
Autor: Prof. Dr. T. Jelinek, Dr. S. Witteck

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COVID-19 - Was ist das?
Mit COVID-19 wird die Erkrankung bezeichnet, die durch das SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) ausgelöst wird. Sie betrifft meist die Atemwege und kann in einer schweren Lungenentzündung resultieren. Erstmals ist die Erkrankung Ende 2019 in China aufgetreten, seitdem hat sie sich weltweit verbreitet.
Seit Dezember 2020 kann in Deutschland gegen COVID-19 geimpft werden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, dass grundsätzlich alle Personen ab dem Alter von 18 Jahren eine sog. Basisimmunität besitzen sollten. Gleiches gilt für
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen
  • Personal in medizinischen Einrichtungen oder Pflegeeinrichtungen mit direktem Patientenkontakt
  • enge Familienangehörige / Kontaktpersonen von Menschen, die nicht durch eine Impfung gegen COVID-19 geschützt werden können
  • Personen ab dem Alter von 6 Monaten, die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 haben
Die Basisimmunität wird durch insgesamt drei Kontakte mit dem Erreger erreicht, mindestens zwei davon sollten durch eine Impfung erfolgen. Bei dem dritten Kontakt kann es sich um eine Impfung oder auch um eine natürliche Infektion handeln.
Weitere jährliche Auffrischimpfungen werden für folgende Personen(gruppen) empfohlen:
  • Personen ab dem Alter von 60 Jahren
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen
  • Personal in medizinischen Einrichtungen oder Pflegeeinrichtungen mit direktem Patientenkontakt
  • enge Familienangehörige / Kontaktpersonen von Menschen, die nicht durch eine Impfung gegen COVID-19 geschützt werden können
  • Personen ab dem Alter von 6 Monaten, die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 haben
Zu den relevanten Vorerkrankungen zählen dabei z.B. chronische Erkrankungen der Atmungsorgane, des Herz-Kreislauf-Systems, der Leber, der Niere, chronische neurologische Erkrankungen, Diabetes mellitus, Trisomie 21 (Down-Syndrom) oder eine Immundefizienz.
Welche Impfung gibt es?
Bei zwei der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe handelt es sich um sog. mRNA-Impfstoffe, wobei mRNA mit „Boten-Ribonukleinsäure“ übersetzt werden kann. Diese stellt den Bauplan für Eiweiße (Proteine) dar, im Falle der COVID-19 Impfung für ein Protein auf der Virushülle (das sog. Spike-Protein). Nach erfolgter Impfung wird das nun im Körper produzierte Spike-Protein vom menschlichen Immunsystem als Fremd-Eiweiß erkannt, woraufhin spezifische Abwehrzellen und Antikörper gebildet werden. Die mRNA wird nach kurzer Zeit wieder abgebaut, es erfolgt keine Integration in die menschliche DNA.
Der Impfstoff Comirnaty® (BioNTech / Pfizer) muss zweimal in einem Abstand von 3 - 6 Wochen verabreicht werden, die Schutzwirkung liegt bei 95 %. Zugelassen ist der Impfstoff für Personen ab dem Alter von 6 Monaten, für Kinder liegt er in einer geringeren Dosierung vor als für Erwachsene. Kleinkinder im Alter zwischen 6 Monaten und 4 Jahren bekommen 3 Impfdosen, der Abstand zwischen der ersten und zweiten Dosis beträgt 3 Wochen und der Abstand zwischen der zweiten und dritten Dosis 8 Wochen.
Der COVID-19 Impfstoff Moderna® / Spikevax® (Moderna) muss zweimal in einem Abstand von 4 - 6 Wochen verabreicht werden und zeigt im Mittel eine Schutzwirkung von 94 %. Der Impfstoff ist ebenfalls für Personen ab dem Alter von 6 Monaten zugelassen, für Kinder liegt er in einer geringeren Dosierung vor als für Erwachsene.
Zudem sind in Deutschland zwei sog. Vektor-Impfstoffe zugelassen, der COVID-19 Impfstoff AstraZeneca® / Vaxzevria® (AstraZeneca) und JCOVDEN®, vormals COVID-19 Impfstoff Janssen® (Janssen Cilag / Johnson & Johnson). Hier enthält der Impfstoff ein bekanntes, für den Menschen harmloses Virus, in dessen Erbgut der Bauplan für das Spike-Protein des Coronavirus integriert wurde. Nach der Impfung gelangen die manipulierten Viren in die menschlichen Körperzellen, die nun das Spike-Protein produzieren. Die genutzten Viren können sich im menschlichen Körper nicht vermehren, ebenso findet keine Integration von Virus-Erbgut in die menschliche DNA statt.
Bei dem Impfstoff Vaxzevria® sind 2 Impfdosen erforderlich, die in einem Abstand von 9 - 12 Wochen zu verabreichen sind. Der Impfstoff ist für Personen ab dem Alter von 18 Jahren zugelassen. Die Schutzwirkung liegt je nach Altersgruppe zwischen 60 und 80%. Mittlerweile ist der Impfstoff in Deutschland allerdings nicht mehr verfügbar. Der Impfstoff JCOVDEN® ist ebenfalls ab dem Alter von 18 Jahren zugelassen und es ist laut Zulassung nur eine einzige Impfdosis erforderlich. Die Schutzwirkung beträgt ca. 65 %. Zur Optimierung des Schutzes wird die ergänzende Gabe einer Dosis eines mRNA-Impfstoffs oder des proteinbasierten Impfstoffs (s.u.) empfohlen.
Der Impfstoff JCOVDEN® wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) aufgrund von Nebenwirkungen (s.u.) nur für Personen ab 60 Jahren empfohlen. Nach sorgfältiger ärztlicher Aufklärung und ausdrücklicher Risikoakzeptanz können aber weiterhin auch Jüngere mit diesem Impfstoff geimpft werden.
Bei den mRNA-Impfstoffen kann es in seltenen Fällen zu Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen kommen (s.u.). Da bei unter 30-Jährigen das Risiko für diese Nebenwirkungen bei dem Impfstoff Spikevax® höher ist als bei dem Impfstoff Comirnaty®, wird seit Juli 2021 empfohlen Personen, die jünger als 30 Jahre sind, nur noch mit dem Impfstoff Comirnaty® zu impfen. Auch Schwangere sollten bevorzugt diesen Impfstoff erhalten.
Seit Mitte Dezember 2021 ist der Impfstoff Nuvaxovid® (Novavax) in Deutschland zugelassen. Hierbei handelt es sich um einen proteinbasierten Impfstoff, der gentechnisch hergestelltes Spike-Protein enthält. Es werden hier zwei Impfdosen in einem Abstand von 3 Wochen gegeben, geimpft werden können Personen ab dem Alter von 12 Jahren. Die Wirksamkeit der Impfung liegt bei etwa 90 %. Die STIKO empfiehlt die Impfung mit diesem Impfstoff für Personen ab 12 Jahren als Alternative zu den mRNA-Impfstoffen.
Seit Dezember 2022 steht zusätzlich der Proteinimpfstoff VidPrevtyn Beta® zur Verfügung, der ab dem 18. Lebensjahr als Boosterimpfung gegeben werden kann. Er enthält ein Spikeprotein mit dem Squalen-haltigen Adjuvans AS03. Im März 2023 wurde der Proteinimpfstoff Bimervax® zugelassen, der Personen ab 16 Jahren zur Auffrischung gegeben werden kann. Zu diesen beiden Impfstoffen hat sich die STIKO bislang nicht geäußert.
Seit Ende Juni 2022 ist ein Ganzvirus-Impfstoff zugelassen, der COVID-19 Impfstoff Valneva® (Valneva). Er enthält abgetötete Bestandteile des SARS-CoV-2 sowie einen wirkungsverstärkenden Zusatz. Es werden zwei Impfdosen in einem Abstand von 4 Wochen verabreicht, geimpft werden können Personen im Alter von 18 bis 50 Jahren. Für diese Altersgruppe empfiehlt die STIKO diesen Impfstoff als weitere Alternative.
Seit September 2022 stehen die Impfstoffe Comirnaty® und Spikevax® auch in an die Omikron-Variante angepasster Form zur Verfügung. Zugelassen sind sie ab dem Alter von 5 Jahren (Comirnaty®) bzw. 6 Jahren (Spikevax®), bislang ausschließlich zur Nutzung als Auffrischimpfung. Die STIKO empfiehlt Auffrischimpfungen bevorzugt mit den Omikron-angepassten Impfstoffen durchzuführen.
Gibt es Impfrisiken?
Bei bekannter Unverträglichkeit gegen Bestandteile des Impfstoffes sollte nicht geimpft werden. Wer an einer akuten fieberhaften Erkrankung leidet, sollte die Impfung verschieben, bis er wieder vollständig genesen ist. Kinder unter 6 Monaten können nicht geimpft werden, da für diese Altersgruppe kein Impfstoff zugelassen ist.
Nach der Impfung können Schmerzen / eine Schwellung / eine Rötung an der Einstichstelle, Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen, Frösteln, Gelenkschmerzen oder Fieber auftreten. Auch Übelkeit, Schlaflosigkeit, Lymphknotenschwellungen oder Schmerzen im Arm oder Bein wurden berichtet. Sehr selten kam es zu einer vorübergehenden Gesichtslähmung.
Nach Verabreichung der mRNA-Impfstoffe trat eine statistisch auffällige, aber insgesamt geringe Fallzahl von anaphylaktischen Reaktionen / Überempfindlichkeitsreaktionen auf. Es wird vermutet, dass diese Reaktionen auf das in diesen Impfstoffen enthaltene Polyethylenglykol (PEG) zurückzuführen sein könnten. Es wird empfohlen Personen im Anschluss an die Impfung für mind. 15 Minuten nachzubeobachten, um beim Auftreten von allergischen Reaktionen rasch medizinische Hilfe anbieten zu können.
In sehr seltenen Fällen ist es nach der Verabreichung der mRNA-Impfstoffe sowie des proteinbasierten Impfstoffs zu Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen gekommen, meist innerhalb von 14 Tagen nach der Impfung und häufiger nach der 2. Impfdosis. Symptome wie Brustschmerzen, Atemnot oder Herzklopfen sollten ärztlich abgeklärt werden.
Nach einer Impfung mit dem COVID-19 Impfstoff AstraZeneca / Vaxzevria® wurde in seltenen Fällen die Entwicklung von Blutgerinnseln, u.a. im Gehirn, beobachtet. Auch bei dem Impfstoff JCOVDEN® sind diese Nebenwirkungen vereinzelt aufgetreten. Betroffen waren überwiegend Menschen unter 60 Jahren. Personen, die in den ersten Wochen nach der Impfung unter schweren oder anhaltenden Kopfschmerzen leiden, oder bei denen kleine punktförmige Einblutungen unter der Haut bzw. Blutergüsse außerhalb der Einstichstelle der Spritze auftreten, sollten zur Abklärung einen Arzt aufsuchen. Dies gilt auch bei Auftreten von Atemnot, Brustschmerzen oder Schwellungen der Beine.
Die COVID-19 Impfung mit den vektorbasierten sowie den mRNA-Impfstoffen kann parallel zu anderen Impfungen mit Totimpfstoffen verabreicht werden. Zu Lebendimpfungen (z.B. Masern, Gelbfieber) ist ein Mindestabstand von 14 Tagen einzuhalten. Der proteinbasierte Impfstoff kann zeitgleich mit einem Grippe-Totimpfstoff gegeben werden, zu allen anderen Impfungen sollte ein Mindestabstand von 14 Tagen eingehalten werden. Beim Ganzvirus-Impfstoff wird ein Mindestabstand von 14 Tagen zu allen anderen Impfungen empfohlen.
Wer übernimmt die Impfkosten?
Für alle Personen, denen die Impfung seitens der STIKO empfohlen wird, übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Da noch nicht in allen Bundesländern entsprechende Impfvereinbarungen mit den gesetzlichen Krankenkassen geschlossen sind, ist die Abrechnung teilweise noch nicht über die Versichertenkarte möglich. In dem Fall müssen Versicherte die Impfung zunächst selbst bezahlen und im Anschluss einen Antrag auf Kostenerstattung bei ihrer Krankenkasse einreichen.


Aktualisiert am 12.06.2023, erstellt am 13.01.2021


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