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Gelbfieberimpfung ab 60 Jahren?
Autor: Prof. Dr. T. Jelinek

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Hinweis für erhöhtes Impfrisiko ab 60 Jahren
Aktuelle Daten lassen vermuten, dass Personen über 60 Jahre ein leicht erhöhtes Risiko für schwere, lebensbedrohliche Nebenwirkungen haben. Besonders wenn zuvor noch nie gegen Gelbfieber geimpft wurde, sollte die Impfung nur nach Risiko-Abwägung des Arztes erfolgen.

Gelbfieber – Was ist das?
Gelbfieber ist eine durch Stechmücken übertragene Erkrankung, die durch Viren (Flavi-Viren) ausgelöst wird. Es kommt in weiten Teilen Afrikas und Südamerikas vor (siehe Karte). Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht jährlich von etwa 200.000 Erkrankungen mit 30.000 Todesfällen aus. Reisende erkranken nur sehr selten, sie sind meist durch eine Impfung geschützt.
Einige Länder verlangen bei Einreise einen Nachweis über eine Gelbfieberimpfung. Wurde der Reisende erstmalig gegen Gelbfieber geimpft, so muss die Impfung in der Regel mindestens 10 Tage vor der Abreise erfolgt sein.
Welche Impfung gibt es?
Die Impfung gegen Gelbfieber ist eine Injektionsimpfung. Zum Aufbau des Impfschutzes ist nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nur eine einzige Impfung notwendig. Diese bietet nach etwa 7 bis 10 Tagen einen lebenslangen Schutz. Abweichend davon empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine einmalige Auffrischimpfung für Personen, die erneut einem Gelbfieberrisiko ausgesetzt sein werden und bei denen die erste Impfung mehr als 10 Jahre zurückliegt. Die Frage der Notwendigkeit einer Auffrischung sollte im individuellen Gespräch mit dem reisemedizinisch beratenden Arzt geklärt werden. Die Gelbfieberimpfung ist eine Lebendimpfung. Sind verschiedene Lebendimpfungen (z.B. Masern- und Gelbfieber-Impfung) geplant, so müssen diese entweder gleichzeitig oder mit einem Abstand von 4 Wochen durchgeführt werden.
Gelbfieberimpfungen dürfen nur in autorisierten Gelbfieberimpfstellen gegeben werden. Eine Liste mit Gelbfieberimpfstellen finden Sie in der Rubrik "Beratungsstellen" auf der Internetseite des CRM Centrum für Reisemedizin.
Gibt es Impfrisiken?
Nicht geimpft werden darf bei: Unverträglichkeit gegen Bestandteile des Impfstoffes, speziell Hühnereiweiß, schwere allergische Reaktionen bei früheren Gelbfieberimpfungen, akuter, fieberhafter Erkrankung und bei geschwächter Immunabwehr, z.B. aufgrund einer HIV-Infektion, sowie bei Säuglingen unter 6 Monaten. Auch während einer Schwangerschaft bzw. der Stillzeit sollte möglichst nicht geimpft werden, bei Personen über 60 Jahre nur nach Risiko-Abwägung. Nach der Impfung können leichte Schmerzen und Schwellungen an der Einstichstelle auftreten. Außerdem kann es einige Tage nach der Impfung zu Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen kommen. Sehr selten sind schwere allergische Reaktionen oder andere schwerwiegende Komplikationen bis hin zum Todesfall.
Ist aufgrund von Gegenanzeigen eine Impfung nicht möglich, so kann vom Arzt eine Impfbefreiung ausgestellt werden. Die Länder, die bei Einreise eine Impfung verlangen, sind zur Annerkennung der Befreiung jedoch nicht verpflichtet.
Wer übernimmt die Impfkosten?
Die Impfung gegen Gelbfieber ist eine Reiseimpfung und gehört nicht zu den Standardleistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen sind dazu übergegangen, Impfungen für private Auslandsreisen zu übernehmen. Eine Liste der betreffenden Krankenkassen finden Sie in der Rubrik „Kostenerstattung“ auf der Internetseite des CRM Centrum für Reisemedizin.
Privat Versicherte sollten sich bei ihrer Versicherung bzw. anhand des persönlichen Vertrages informieren.


Aktualisiert am 14.02.2023, erstellt am 28.11.2007


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