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Grippe (Influenza)
Autor: Prof. Dr. T. Jelinek

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Die Frage des Impfstoffs
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen gemäß der STIKO-Empfehlung und der Festlegung in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) die Kosten für die Grippe-Impfung für alle ab dem 60. Lebensjahr, für Schwangere sowie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit bestimmten chronischen Erkrankungen, darunter Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten.
In Deutschland stehen für die Impfung gegen Grippe unterschiedliche Arten von Impfstoffen zur Verfügung. Um zu erreichen, dass auch bei älteren Menschen noch eine ausreichend effektive Immunantwort ausgelöst wird, stehen für Erwachsene ab dem 60. Lebensjahr zwei spezielle Impfstoffe zur Verfügung, ein hochdosierter (mit der vierfachen Antigenmenge) und ein sog. adjuvantierter (mit wirkungsverstärkenden Stoffen) Grippe-Impfstoff.
Seit November 2020 empfiehlt die STIKO die Verwendung des hochdosierten Impfstoffs für Personen ab 60 Jahren. Am 21. Januar 2021 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) diese Empfehlung als Pflichtleistung der Krankenkassen in der Schutzimpfungsrichtlinie mit aufgenommen. Einige Kassen übernehmen jedoch auch die Kosten für den adjuvantierten Impfstoff als freiwillige Leistung.
Damit Sie als Versicherter wissen, ob Ihre Krankenversicherung die Kosten für den adjuvantierten Impfstoff übernimmt, veröffentlichen wir hier eine aktuelle Übersicht mit den uns bekannten Leistungen.
Krankenversicherungen, die die Impfung mit dem adjuvantierten Grippe-Impfstoff erstatten
(Stand: 20.05.2022)
Krankenversicherungen Anmerkungen
Versicherung/Kasse Bemerkung
Gesetzliche Krankenversicherungen
Ersatzkassen
HEK - Hanseatische Krankenkasse 100% Kostenerstattung für den Impfstoff; ärztl. Leistung i.H. der Vertragssätze
hkk Krankenkasse 100 % Kostenerstattung ab dem ersten bis zum vollendeten 60.ten Lebensjahr, sofern kein anderer Kostenträger zuständig ist
KKH Kaufmännische Krankenkasse 100 % Kostenerstattung (Satzungsleistung)
AOKen und Knappschaft
AOK Hessen 100 % Kostenerstattung bei ärztlicher Indikation
AOK Niedersachsen 100 % Kostenübernahme (ärztl. Leistung max. 2,3-facher GOÄ-Satz pro Position) bei medizinischer oder beruflicher Indikation, wenn diese nicht in der Schutzimpfungsrichtlinie genannt sind.
AOK Nordost • Kostenerstattung für alle Versicherten (bis zu 200 € im Jahr)
AOK Nordwest • 80 % Kostenerstattung im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets möglich (max. 500 € pro Jahr)
AOK Rheinland/Hamburg SSB
Innungskrankenkassen
BIG direkt gesund 100 % Kostenerstattung für den Impfstoff, ärztl. Leistung max. 2,3-facher GOÄ-Satz
IKK Brandenburg und Berlin bei ärztl. Empfehlung; Abrechnung über Gesundheitskarte
IKK gesund plus in mediz. begründeten Einzelfällen; Abrechnung über Gesundheitskarte
IKK - Die Innovationskasse Kostenübernahme nach dem Sachleistungsprinzip
IKK Südwest Kostenerstattung in Höhe der vorgelegten Rechnungen ohne Altersbeschränkung
Betriebskrankenkassen
Bahn-BKK Kostenerstattung für den Impfstoff, ärztl. Leistung bis 2,3-facher GOÄ-Satz, Ausgabepreis der Apotheke
BERGISCHE Krankenkasse 100 % Kostenerstattung nach § 132e SGB V; Sachleistung oder Vertragsleistung KV NRW
Bertelsmann BKK Kostenerstattung bei ärztl. Empfehlung des Impfstoffs
BKK Diakonie Kostenübernahme ohne Altersbeschränkung
BKK DürkoppAdler Kostenübernahme im Rahmen eines Impfbudgets von max. 200 € je Kalenderjahr
BKK EUREGIO 100 % Kostenerstattung
BKK EWE Kostenerstattung bei ärztl. Empfehlung
BKK exklusiv bei ärztl. Verordnung 100 % Kostenerstattung für den Impfstoff (ggf. abzgl. gesetzl. Zuzahlung von 10 %; mind. 5 €, max. 10 €); nicht bei Kindern bis 18 Jahren; ärztliche Leistungen in Höhe von max. 10,72 € je Impfgabe, bei Verordnung des Impfstoffes auf einem Privatrezept und bei privatärztlicher Abrechnung.
BKK Faber-Castell & Partner Satzungsregelung, 100 % Kostenerstattung des Impfstoffs, ärztl. Leistung nach Vertragssatz
BKK firmus bei ärztl. Verordnung Kostenerstattung für den Impfstoff (abzgl. gesetzl. Zuzahlung), ärztl. Leistung max. 4,66 €
BKK Freudenberg 100 % Kostenerstattung bei ärztl. Empfehlung des Impfstoffs
BKK Gildemeister Seidensticker bei ärztl. Empfehlung im Rahmen eines Impfbudgets von max. 250 € pro Kalenderjahr für Impfungen, die keine Pflichtleistung sind
BKK Groz-Beckert
BKK Mahle • Kostenerstattung bei ärztl. Empfehlung des Impfstoffs
BKK Melitta HMR max. 250 € pro Jahr für ärztl. empfohlene Impfungen, die keine Pflichtleistung sind, unter Vorlage eines Rezeptes vom Arzt und der Quittung der Apotheke
BKK Pfaff • Kostenerstattung von pauschal 32 € bei ärztl. Empfehlung der Impfung
BKK Pfalz Kostenübernahme in voller Höhe
BKK ProVita bei ärztl. Empfehlung Kostenerstattung über das Gesundheitskonto möglich (max. 200 € pro Kalenderjahr)
BKK RRW (BKK Rieker • Ricosta • Weisser) 100 % Kostenübernahme
BKK SBH (Schwarzwald-Baar-Heuberg) 100 % Kostenerstattung
BKK Technoform Abrechnung erfolgt über die eGK
BKK VBU bei ärztl. Verordnung Erstattung des Impfstoffes und des ärztl. Honorars
BKK VDN 100 % Kostenerstattung für den Impfstoff, ärztl. Leistung max. 22 €
BKK VerbundPlus 100 % Kostenerstattung für den Impfstoff, max. 8,10 € für die ärztl. Leistung
BKK Voralb • 100 % Kostenerstattung für den Impfstoff und die ärztl. Leistung
BKK Wirtschaft & Finanzen 100 % Kostenerstattung für den Impfstoff
BKK Würth • bei ärztl. Verordnung 100 % Kostenerstattung für den Impfstoff, ärztl. Leistung gemäß EBM
BKK ZF & Partner 100 % Kostenerstattung
BKK24 bei ärztl. Empfehlung 100 % Kostenerstattung für den Impfstoff, ärztl. Leistung gemäß Vertragssatz
Bosch BKK 100 % Kostenerstattung bei ärztl. Empfehlung des Impfstoffs
Continentale BKK Kostenerstattung, nach ärztl. Empfehlung, von Impfungen (zusätzlich zu den Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 SGB V), die schulmedizinisch anerkannt sein müssen, sofern nicht andere Kostenträger zuständig sind. Ärztl. Leistungen werden bis zum 2,3-fachen Satz der GOÄ erstattet.
Daimler BKK • 100 % Kostenerstattung bei ärztl. Empfehlung
Debeka BKK 80 % Kostenerstattung für Versicherte (auch ohne besondere Indikation nach den Schutzimpfungsrichtlinien); max. 7,50 € für ärztl. Leistung
energie-BKK 100 % Kostenerstattung bei ärztlicher Empfehlung und wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist.
Heimat Krankenkasse max. 300 € je Kalenderjahr für ärztl. empfohlene Schutzimpfungen, die keine Pflichtleistung sind
mhplus BKK • Kostenerstattung gemäß §15 der mhplus Satzung für den Impfstoff (abzgl. gesetzl. Zuzahlung), ärztl. Leistung 1-facher GOÄ-Satz bei ärztl. Beratung, GOÄ 375 bei ärztl. Leistung pro Impfsstoffdosis jeweils in Höhe von 4,66 €
Mobil Krankenkasse 80 % Kostenerstattung für den Impfstoff, ärztl. Leistung entsprechend dem Satz einer vertragsärztl. Behandlung
Novitas BKK max. 200 € pro Jahr für Impfungen, die keine Pflichtleistung sind
pronova BKK 100 % Kostenerstattung für den Impfstoff, ärztl. Leistung max. 15 €
R+V BKK bei ärztl. Empfehlung 80 % Kostenerstattung für den Impfstoff (max. 80 € je Dosis), Arztleistung max. 14 €
Salus BKK Kostenerstattung bei ärztl. Empfehlung des Impfstoffs
Südzucker BKK • bei ärztl. Empfehlung Kostenerstattung für den Impfstoff (abzgl. gesetzl. Zuzahlung), ärztl. Leistung gemäß EBM
VIACTIV Krankenkasse 100 % Kostenerstattung bei ärztl. Empfehlung des Impfstoffs
vivida BKK Kostenerstattung ärztl. Leistung bis 50 € pro Kalenderjahr für alle Impfungen, Impfstoffe zu 100 % bis 500 € pro Kalenderjahr, gemäß Fachinformation
WMF BKK bei ärztl. Empfehlung 100 % Kostenerstattung für den Impfstoff (bis 400 € jährlich), ärztl. Leistung gemäß Kassensatz
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier wiedergegebenen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann vom CRM nicht übernommen werden.

Quellen (Kostenerstattung):
  • Schriftliche Auskunft der Krankenversicherungen
  • Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 SGB V (Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL). 2. Februar 2019


Aktualisiert am 20.05.2022, erstellt am 18.08.2010


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