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Röteln
Autor: Prof. Dr. T. Jelinek

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Wie verläuft die Krankheit?
Gerade bei Kindern verlaufen Röteln oft leicht, ohne bemerkenswerte Krankheitsanzeichen bzw. vergleichbar mit einer Erkältung. Mit zunehmendem Alter ist die Erkrankung dann meist stärker ausgeprägt. Der klassische Verlauf beginnt etwa 2 bis 3 Wochen nach der Ansteckung ähnlich wie eine Erkältung mit Husten und Schnupfen. Auch Bindehautentzündungen sind relativ häufig.
Nach wenigen Tagen kommt der hellrote, fleckige Hautausschlag hinzu. Er beginnt hinter den Ohren und breitet sich schnell über den ganzen Körper aus. Dabei tritt meist leichtes Fieber auf. Nach 2 bis 3 Tagen bildet sich der Ausschlag bereits wieder zurück und die Erkrankung heilt meist folgen los aus. In seltenen Fällen können Gelenkentzündungen, Mittelohrentzündungen, Bronchitis oder leichte Entzündungen des Gehirns auftreten. Auch kann durch Röteln ein Blutplättchenmangel hervorgerufen werden, der zu Blutungen unter der Haut und einer erschwerten Blutstillung bei Wunden führen kann.
Besonders gefürchtet sind Röteln während einer Schwangerschaft. Es besteht die Möglichkeit, dass die Viren auf das ungeborene Kind übergehen, wodurch es zu Fehlgeburt oder schweren Schädigungen des Kindes kommen kann. Gerade bei einer Ansteckung während der ersten Schwangerschaftswochen ist das Risiko für fatale Folgen besonders groß. Das so genannte konnatale Rötelnsyndrom (CRS) kann zu Fehlbildungen des Herzens sowie der Augen und Ohren führen. Zudem können geistige Behinderungen auftreten.
Eine durchgemachte Rötelnerkrankung verleiht einen lebenslangen Schutz.
Wie wird die Krankheit übertragen?
Röteln sind bereits eine Woche bevor der klassische Hautauschlag auftritt ansteckend. Die Übertragung der Rötelnviren erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfchen, z.B. beim Sprechen, Niesen oder Husten.
Steckbrief Röteln
Erreger:
Virus
Virus (Rötelnvirus)
Übertragung:
aerogen
aerogen (Tröpfcheninfektion)
Schutz:
Impfung
Impfung

Quellen:
  • Robert Koch Institut (RKI). Röteln. RKI-Ratgeber
  • Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) (aktuelle Fassung)
  • Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 SGB V (Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL) (aktuelle Fassung)
  • Fachinformation der in Deutschland verfügbaren Impfstoffe. Rote Liste® Service GmbH


Aktualisiert am 14.04.2022, erstellt am 28.11.2007


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