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Masern
Autor: Prof. Dr. T. Jelinek

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Bei welchen Berufen ist eine Impfung empfohlen?
Alle nach 1970 geborenen Erwachsenen, die noch nicht oder nur unzureichend geimpft sind, sollten sich aufgrund der beruflichen Gefährdung impfen lassen, wenn sie z.B. im Gesundheitsdienst oder in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind. Die STIKO empfiehlt seit 2020 zusätzlich eine zweimalige MMR-Impfung für nach 1970 geborene Personen in besonderen beruflichen Tätigkeitsbereichen. Dabei handelt es sich um Personal in medizinischen Einrichtungen, Einrichtungen der Pflege, Gemeinschaftseinrichtungen, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerber, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern sowie Fach-, Berufs- und Hochschulen.

Masern – Was ist das?
Masern sind eine sehr ansteckende Krankheit mit hohem Fieber und einem flächigen, rötlichen Hautausschlag. Hervorgerufen werden sie durch ein Virus, das weltweit verbreitet ist. Entgegen der landläufigen Meinung sind Masern keine harmlose Kinderkrankheit - schwere Verläufe sind relativ häufig, auch bei Erwachsenen.
Obwohl die Krankheit in Deutschland seit Einführung der Masernimpfung vor etwa 30 Jahren seltener geworden ist, kommt es doch immer wieder zu lokalen Ausbrüchen. Beginnend im Oktober 2014 kam es in Berlin zu einem Ausbruch, der in der Folge auch auf andere Bundesländer übergriff. Allein in Berlin erkrankten bis August 2015 mehr als 1300 Menschen. Im Jahr 2017 gab es einen Ausbruch in Duisburg sowie weiteren Ruhrgebietsstädten, 2018 in Köln. Insgesamt schwankten in den letzten Jahren die Erkrankungszahlen in Deutschland: Im Jahr 2015 wurden insgesamt 2464 Fälle gemeldet, 2016 waren es 326 und 2017 wurden 929 Erkrankungen registriert. Im Jahr 2020 wurde mit 76 die bislang niedrigste Fallzahl seit Bestehen der Masern-Meldepflicht registriert. Dies hängt vermutlich mit den Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie zusammen. Zur Erreichung des von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärten Zieles, die Masern in Europa bis spätestens 2030 zu eliminieren, müssen mindestens 95 % der Kinder und Jugendlichen 2-mal geimpft sein.
Seit März 2020 gilt in Deutschland eine Masern-Impfpflicht für bestimmte Personen, darunter Kinder, die in einen Kindergarten oder eine Schule eintreten, und Beschäftige in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen
Welche Impfung gibt es?
Die Impfung gegen Masern ist eine Injektionsimpfung mit einer lang andauernden und zuverlässigen Schutzwirkung. Es handelt sich dabei um eine Lebendimpfung. Es gibt Kombinationsimpfstoffe zur gleichzeitigen Impfung gegen Mumps, Röteln (MMR-Impfung) und Windpocken (MMRV-Impfung). Die erste Impfung erfolgt in der Regel im Alter von 11 bis 14 Monaten, die zweite zwischen dem 15. und 23. Monat. Zwischen erster und zweiter Impfung muss mindestens ein Abstand von 4 Wochen liegen. Ungeimpfte bzw. unzureichend geimpfte Erwachsene erhalten nur eine Impfung.
Gibt es Impfrisiken?
Die Masernimpfung ist in der Regel gut verträglich. Nicht geimpft werden kann bei: Unverträglichkeit gegen Bestandteile des Impfstoffes, speziell Hühnereiweiß, und einem geschwächten Abwehrsystem, z.B. aufgrund einer HIV-Infektion, sowie während der Schwangerschaft bzw. Stillzeit. Bei akuter, fieberhafter Erkrankung sollte die Impfung erst 2 Wochen nach der Genesung erfolgen. Kinder können nicht vor dem 9. Lebensmonat geimpft werden. Nach der Impfung treten manchmal leichte Schmerzen und Schwellungen an der Einstichstelle auf. Gelegentlich kommt es zu Fieber. Bei etwa 1-2 % wird kurzzeitig ein leichter, maserntypischer Hautausschlag beobachtet. Schwerwiegende Komplikationen sind sehr selten.
Wer übernimmt die Impfkosten?
Die Krankenkassen übernehmen die Masern-Impfung für alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr sowie für nach 1970 Geborene, die bisher noch nicht oder als Kind nur einmal geimpft wurden bzw. deren Impfstatus nicht bekannt ist. Beruflich bedingte Impfungen werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen.
Privat Versicherte sollten sich bei ihrer Versicherung bzw. anhand des persönlichen Vertrages informieren.


Aktualisiert am 14.04.2022, erstellt am 28.11.2007


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