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Impfschutz auf Reisen
Autor: Prof. Dr. T. Jelinek

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Jugendliche auf Reisen
Im Ausland eine Weile zur Schule gehen, ein Praktikum absolvieren oder ein Semester studieren. Das gehört heute für immer mehr Jugendliche dazu. Doch wer seinen Impfschutz nicht auf aktuellem Stand hat, kann böse Überraschungen erleben. Einige beliebte Länder, wie beispielsweise die USA, Großbritannien, Belgien oder Spanien fordern den Nachweis darüber, dass eine Reihe von Impfungen vorhanden sind, bevor sie ein Visum oder eine Zulassung erteilen.
Aber auch alle, die eine Urlaubsreise planen, sollten sich mindestens vier Wochen vor der Abreise über die möglichen Infektionsrisiken im Reiseland informieren und gegebenenfalls den Impfschutz anpassen. Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten des CRM Centrum für Reisemedizin: www.crm.de
Wer übernimmt die Impfkosten?
Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernehmen die Standardimpfungen, die von der STIKO empfohlen werden.
Darüber hinaus haben sich inzwischen eine Reihe von Krankenkassen entschieden auch die Kosten für sogenannte Reiseimpfungen zu übernehmen. Eine Liste dieser Krankenkassen finden Sie in der Rubrik „Kostenerstattung“ auf der Internetseite des CRM Centrum für Reisemedizin.
Privat Versicherte sollten sich bei ihrer Versicherung bzw. anhand des persönlichen Vertrages informieren.


Aktualisiert am 14.04.2022, erstellt am 28.11.2007