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Rotaviren
Autor: Prof. Dr. T. Jelinek

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Wann können Kinder geimpft werden?
Die Schluckimpfung gegen Rotaviren kann bereits ab der 6. Lebenswoche begonnen werden und sollte bis zum 6. Lebensmonat abgeschlossen sein. Die Sächsische Impfkommission empfiehlt sie seit Anfang 2008 in ihrem Impfkalender. Die STIKO hat die Impfung 2013 in ihre Empfehlungen aufgenommen.

Rotavirus-Erkrankung – Was ist das?
Rotaviren sind hochansteckende und weltweit verbreitete Erreger, die schwere Magen-Darm-Infektionen auslösen können. In den westlichen Industrieländern erkranken daran am häufigsten Babys und Kinder im Alter von 6 bis 24 Monaten. Die Durchfälle können mild verlaufen, aber auch mit Erbrechen, Fieber und starken Bauchschmerzen verbunden sein. Die Erkrankung dauert in der Regel vier bis acht Tage und kann insbesondere bei Babys und Kleinkindern schnell zu einer lebensbedrohlichen Austrocknung des Körpers führen. Rotavirus-Erkrankungen treten über das ganze Jahr auf, besonders häufig jedoch in der kalten Jahreszeit zwischen November und April, da sich die Erreger in der trockenen, warmen Luft der geheizten Räume leichter verbreiten.
Es gibt unterschiedliche Rotavirus-Typen, die gleichzeitig auftreten können. Fünf davon sind für mehr als 98 % der Rotavirus-Erkrankungen in Europa verantwortlich.
Welche Impfung gibt es?
Gegen die Rotavirus-Erkrankung gibt es eine Schluckimpfung, die aus 2 bzw. 3 Teilimpfungen besteht. Sie kann bereits ab einem Alter von 6 Wochen begonnen werden und sollte bis zum 6. Lebensmonat abgeschlossen sein. Sie kann gleichzeitig mit anderen Impfungen erfolgen. Die Wirksamkeit ist hoch.
Gibt es Impfrisiken?
Bei bekannter Unverträglichkeit gegen die Inhaltsstoffe oder bei angeborener Fehlbildung des Magen-Darmtraktes sollte die Impfung mit dem Arzt abgewogen werden. Während einer schweren fieberhaften Erkrankung, bei Durchfall oder Erbrechen sollte sie verschoben werden. Nach der Impfung kann es zu Durchfall und Erbrechen kommen. In einer Studie konnte gezeigt werden, dass unerwünschte Nebenwirkungen gleich häufig wie bei der Kontrollgruppe, die nicht mit dem Rota-Impfstoff geimpft wurde, auftraten.
Wer übernimmt die Impfkosten?
Die Impfung gegen Rotaviren gehört zu den Standardleistungen der gesetzlichen Krankenkassen und wird daher von diesen übernommen.
Privat Versicherte sollten sich bei ihrer Versicherung bzw. anhand des persönlichen Vertrages informieren.


Aktualisiert am 14.04.2022, erstellt am 28.11.2007


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