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Grippe (Influenza)
Autor: Prof. Dr. T. Jelinek

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Daran sollten Sie bei Kinderwunsch denken!
Seit 2010 empfiehlt die STIKO die Grippe-Impfung für alle schwangeren Frauen ab dem 2. Drittel der Schwangerschaft. Bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung kann die Impfung auch zu einem früheren Zeitpunkt der Schwangerschaft erfolgen.

Grippe – was ist das?
Die Grippe (Influenza) tritt vermehrt zu bestimmten Zeiten auf: auf der nördlichen Halbkugel von Dezember bis April und auf der südlichen Halbkugel von April bis Oktober. Im Gegensatz zu einem grippalen Infekt, wie beispielsweise einer Erkältung, ist die Grippe eine ernst zu nehmende Viruskrankheit.
Da sie als Tröpfcheninfektion sehr ansteckend ist, kommt es häufig zu lokalen Ausbrüchen (Epidemie), die sich immer mal wieder über ganze Länder und Kontinente ausbreiten. Nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts kommt es während der jährlichen Grippe-Wellen in Deutschland zu 1 bis 5 Millionen zusätzlichen Arztbesuchen. Bis einschließlich der Saison 2008/09 mussten etwa 10.000 bis 20.000 Personen pro Jahr wegen einer Grippe im Krankenhaus behandelt werden. In der Folge ist diese Zahl deutlich zurückgegangen, eine Ausnahme bildete lediglich die besonders starke Saison 2012/13. Die Zahl der jährlichen Influenza-bedingten Todesfälle variiert sehr stark und kann von kaum statistischer Signifikanz bis hin zu über 10.000 reichen.
Welche Impfung gibt es?
Anfänglich enthielten Grippe-Impfstoffe zwei Subtypen des Influenza-A-Virus sowie eine Influenza-B-Linie. Solche Impfstoffe werden als trivalent bezeichnet. Seit der Saison 2013/14 gibt es Impfstoffe, die eine weitere B-Linie enthalten und als tetra- oder quadrivalent bezeichnet werden. Hierdurch kann ein breiterer Schutz vor der Erkrankung erreicht werden. Seit der Grippesaison 2018/19 gilt die Empfehlung einen tetravalenten Impfstoff zu nutzen. Die genaue Zusammensetzung der Impfstoffe wird jährlich von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgegeben und beruht auf der Vorhersage der vorherrschenden Virus-Typen bzw. -Linien in der kommenden Saison. Bei der überwiegenden Mehrzahl der verfügbaren Impfstoffe handelt es sich um solche, die per Spritze in den Muskel injiziert werden. Für ältere Personen sind zwei zusätzliche Impfstoffe, nämlich ein hochdosierter (zugelassen ab 60 Jahre) und ein adjuvantierter (wirkverstärkter) (zugelassen ab 65 Jahre), verfügbar. Für Kinder und Jugendliche steht eine Impfung in Form eines Nasensprays zur Verfügung. Da sich die Grippeviren rasch verändern, werden sie bereits in der nächsten "Grippesaison" nicht mehr vom Immunsystem erkannt. Daher muss die Grippeimpfung jährlich erneuert werden. In Deutschland sollte die Impfung möglichst im Oktober erfolgen. Jedes Jahr wird je ein Impfstoff für die nördliche und die südliche Halbkugel empfohlen. Bei Reisen auf die Südhalbkugel sollte bedacht werden, dass eine Impfung für die Nordhalbkugel dort ggf. nur bedingt schützt. Zudem bietet die Grippeimpfung keinen Schutz vor einer Erkältung oder der Vogelgrippe.
Gibt es Impfrisiken?
Die Grippeimpfung wird in der Regel gut vertragen. Nicht geimpft werden kann bei Unverträglichkeit gegen Bestandteile des Impfstoffes, vor allem Hühnereiweiß. Bei akuter, fieberhafter Erkrankung sollte die Impfung erst nach der Genesung erfolgen. Nach der Impfung treten häufig leichte Schmerzen und Schwellungen an der Einstichstelle auf. Gelegentlich kommt es zu erhöhter Temperatur und einem leichten Krankheitsgefühl. Allergische Reaktionen treten nur selten auf.
Wer übernimmt die Impfkosten?
Für alle ab dem 60. Lebensjahr, Schwangere (ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel) sowie für Personen mit erhöhtem Risiko (z.B. bei Diabetes) wird die Impfung gegen Grippe von den Krankenkassen getragen.

Viele Krankenkassen übernehmen die Grippe-Impfung allerdings oft auch für alle anderen Versicherten. Dies entspricht der aktuellen Empfehlung der Sächsischen Impfkommission (SIKO), die seit Januar 2010 eine jährliche Grippe-Impfung ab dem vollendeten 6. Lebensmonat empfiehlt.

Ob auch Ihre Krankenversicherung Ihnen die Grippe-Impfung erstattet, können Sie hier nachlesen.

Beruflich bedingte Impfungen werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen.


Aktualisiert am 09.09.2022, erstellt am 28.11.2007


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